{"id":570,"date":"2018-01-29T11:18:48","date_gmt":"2018-01-29T10:18:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/?page_id=570"},"modified":"2023-02-03T16:15:10","modified_gmt":"2023-02-03T15:15:10","slug":"vereinsstatuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/vereinsstatuten\/","title":{"rendered":"Vereinsstatuten"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_auto\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_flex valign_top type_default stacking_default\" style=\"--additional-gap:10px;\"><div class=\"vc_col-sm-12 wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><div class=\"wpb_wrapper\"><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h1 style=\"text-align: left;\">Vereinsstatuten<\/h1>\n<h5 style=\"text-align: left;\">VEREIN: UNION SPORTVEREIN KOPPL<br \/>\nUnion Tennisclub Koppl<\/h5>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereines<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Der Verein hat den Namen UNION TENNISCLUB KOPPL<br \/>\n(2) Er hat seinen Sitz in 5321 KOPPL<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereines<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Der Verein ist weder auf Gewinn f\u00fcr sich noch f\u00fcr seine Mitglieder ausgerichtet. Er ist ein gemeinn\u00fctziger, unpolitischer und \u00fcberparteilicher Verein<br \/>\n(2) Der Verein bezweckt die Pflege des allgemeinen K\u00f6rpersports f\u00fcr seine\u00a0 Mitglieder in jeglicher erlaubter Art<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 3 Vorgesehene T\u00e4tigkeiten zur Verwirklichung der Vereinszwecke<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Der Erlangung des Vereinszweckes dienen folgende ideellen Mittel:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Pflege des Sports auf allen Gebieten des Leistungs- und Gesundheitssportes f\u00fcr alle Altersstufen<br \/>\nb) geistige und fachliche Erziehung sowie Ausbildung im sportlichen Bereich, insbesondere durch\u00a0 Ausbildungsveranstaltungen und Teilnahme an bzw. Veranstaltung von Wettbewerben<br \/>\nc) Herausgabe von Mitteilungsbl\u00e4ttern und Druckschriften und sonstige Kommunikationsmitteln, Errichtung einer Fachbibliothek<br \/>\nd) Durchf\u00fchrung von geselligen Veranstaltungen<br \/>\ne) Vertrieb von Sportger\u00e4ten, Abzeichen und \u00e4hnlichen Artikeln, die der ideellen und materiellen F\u00f6rderung des Vereines dienen<br \/>\nf) Errichtung und Vermietung von Sportanlagen<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 4 Aufbringung der materiellen Mittel und Bestimmung ihrer H\u00f6he<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a) Beitrittsgeb\u00fchren und Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\nb) Spenden, Verm\u00e4chtnisse und sonstige Zuwendungen (Sponsoreinnahmen), sofern damit keine statutenwidrigen Auflagen verbunden sind<br \/>\nc) Ertr\u00e4gnisse aus Vereinsaktivit\u00e4ten nach \u00a7 3<\/p>\n<p>(2) S\u00e4mtliche Einnahmen stehen ausschlie\u00dflich dem Verein zur Verwirklichung der Vereinszwecke zur Verf\u00fcgung, Auszahlungen an Vereinsmitglieder sind generell untersagt, bei Ausscheiden aus dem Verein wie auch bei Aufl\u00f6sen desselben k\u00f6nnen nur die Sacheinlagen der Mitglieder nach ihrem gemeinen Wert abgel\u00f6st werden<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 5 Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/h6>\n<p>Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, au\u00dferordentliche und Ehrenmitglieder:<\/p>\n<p>(1) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen und den festgelegten j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag entrichten<br \/>\n(2) Au\u00dferordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinst\u00e4tigkeit vor allem durch die Zahlung eines erh\u00f6hten Mitgliedsbeitrages f\u00f6rdern<br \/>\n(3) Ehrenmitglieder k\u00f6nnen jene Personen werden, welche hierzu ob ihrer besonderen Verdienste um das Wohl des Vereines ernannt werden<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 6 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/h6>\n<p>(1) \u00dcber die Aufnahme von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand endg\u00fcltig, die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert werden. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die\u00a0 Hauptversammlung ernannt.<br \/>\n(2) Bis zur Entstehung des Vereines erfolgt die vorl\u00e4ufige Aufnahme von ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliedern durch die Vereinsgr\u00fcnder, im Falle eines bereits bestellten Vorstandes durch diesen. Diese Mitgliedschaft wird erst mit der Entstehung des Vereines wirksam. Wird ein Vorstand erst nach Entstehung des Vereines bestellt, erfolgt auch die (definitive) Aufnahme ordentlicher und au\u00dferordentlicher Mitglieder bis dahin durch die Gr\u00fcnder des Vereines<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h6>\n<p>(1)\u00a0 Die Mitgliedschaft wird beendet durch Austritt, Ausschluss, Todesfall\u00a0 wie auch durch Aufl\u00f6sung des Vereines. Die Mitgliedschaft von\u00a0 Ehrenmitgliedern wird zudem durch Aberkennung dieser Eigenschaft \u00fcber Antrag des Vorstandes durch die Hauptversammlung beendet<br \/>\n(2) Der Austritt kann nur zum 30.10. jedes Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.\u00a0 Erfolgt die Anzeige versp\u00e4tet, so ist sie erst zum n\u00e4chsten Austrittstermin wirksam. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe ma\u00dfgeblich<br \/>\n(3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschlie\u00dfen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist l\u00e4nger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der f\u00e4llig gewordenen Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt davon unber\u00fchrt.<br \/>\n(4) Gegen den Ausschluss ist binnen 14 Tagen ab Zustellung des diesbez\u00fcglichen Verst\u00e4ndigungsschreibens ein schriftlicher und begr\u00fcndeter Einspruch an die Hauptversammlung zul\u00e4ssig, bis zu deren Entscheidung die Mitgliedsrechte ruhen<br \/>\n(5) Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Verstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und\u00a0 wegen unehrenhaften Verhalten verf\u00fcgt werden<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 8 Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Alle Mitglieder sind berechtigt, an s\u00e4mtlichen Vereinsaktivit\u00e4ten teilzunehmen, wie auch die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Alle Mitglieder k\u00f6nnen das Stimmrecht in der Hauptversammlung aus\u00fcben, das aktive und passive Wahlrecht steht allen Mitgliedern ab Vollendung des 16. Lebensjahres zu. Mitglieder, deren Rechte ruhen, sind hiervon ausgenommen<br \/>\n(2) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen<br \/>\n(3) Die Mitglieder sind in jeder Hauptversammlung vom Vorstand \u00fcber die T\u00e4tigkeit und finanzielle Gebarung des Vereines zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben<br \/>\n(4) Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der\u00a0 Zweck des Vereines Abbruch erleiden k\u00f6nnte. Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitglieder sind zudem zur p\u00fcnktlichen Zahlung der Mitgliedsgeb\u00fchren in der von der Hauptversammlung beschlossenen H\u00f6he verpflichtet<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 9 Organe des Vereines und gemeinsame Bestimmungen<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Organe des Vereines sind:<br \/>\n* die Hauptversammlung<br \/>\n* der Vorstand<br \/>\n* die Rechnungspr\u00fcfer<br \/>\n* das Schiedsgericht<br \/>\n(2) S\u00e4mtliche Organe werden von der Hauptversammlung gew\u00e4hlt. Die Wahlleitung obliegt dem\/der Obmann\/Obfrau, welcher auch den Wahlmodus bestimmt. Jedes Mitglied kann nur in ein Organ gew\u00e4hlt werden. Die Wiederwahl von Funktion\u00e4ren ist gestattet<br \/>\n(3) Jeder Funktion\u00e4r \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit prinzipiell ehrenamtlich aus. Wenn die Ehrenamtlichkeit unzumutbar erscheint, kann der Vorstand eine Aufwandsentsch\u00e4digung auf Zeit oder auf Dauer (bis auf Widerruf) beschie\u00dfen. Der Ersatz notwendiger Spesen bleibt hiervon unber\u00fchrt<br \/>\n(4) Die\u00a0 Funktionsperiode dauert f\u00fcr jedes Organ bzw. jeden Funktion\u00e4r drei Jahre und erlischt durch Zeitablauf, Tod, R\u00fccktritt oder Enthebung. Jedes Organ bzw. jeder Funktion\u00e4r bleibt auch nach Ablauf der Funktionsperiode bis zur Wahl des neuen Organs Im Amt. Gleiches gilt auch bei geschlossenem R\u00fccktritt eines Organs. Ist ein Organ unvollz\u00e4hlig geworden, so ist ein w\u00e4hlbares Mitglied unter nachfolgender Genehmigung durch die Hauptversammlung zu kooptieren<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 10 Die Hauptversammlung<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Die ordentliche Hauptversammlung findet alle Jahre im Gemeindegebiet von Koppl statt<br \/>\n(2) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung hat auf Beschuss des Vorstandes, der ordentlichen Hauptversammlung, auf Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer oder auf begr\u00fcndeten schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder hin binnen vier Wochen stattzufinden<br \/>\n(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den au\u00dferordentlichen Hauptversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich per Email oder SMS an die dem Verein bekanntgegebenen Kontaktdaten einzuladen<br \/>\n(4) Antr\u00e4ge von Mitgliedern k\u00f6nnen nur dann auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn sie zumindest f\u00fcnf Tage vor dem Termin beim Vorstand eingebracht worden sind<br \/>\n(5) G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2013ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Hauptversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden<br \/>\n(6) Den Vorsitz in der Hauptversammlung f\u00fchrt der\/die\u00a0 Obmann\/Obfrau, bei Verhinderung einer seiner Stellvertreter\/innen. Wenn auch diese verhindert sind, so f\u00fchrt das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz<br \/>\n(7) Die Mitgliederversammlung ist ohne\u00a0 R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienen beschlussf\u00e4hig<br \/>\n(8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Beschl\u00fcsse mit denen das Statut des Vereines ge\u00e4ndert oder der Verein aufgel\u00f6st werden soll, bed\u00fcrfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben Stimmen<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 11 Aufgabe der Hauptversammlung<\/strong><\/h6>\n<ul>\n<li>Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses unter\u00a0 Einbindung der Rechnungsp\u00fcfer<\/li>\n<li>Wahl der Vereinsorgane und Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<li>Behandlung von Einspr\u00fcchen gegen Ausschl\u00fcsse<\/li>\n<li>Entscheidungen \u00fcber die Ernennung zum Ehrenmitglied bzw. der Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft<\/li>\n<li>Genehmigung von Rechtsgesch\u00e4ften zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he der Beitrittsgeb\u00fchr und der Mitgliedsbeitr\u00e4ge f\u00fcr ordentliche und au\u00dferordentliche Mitglieder<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderung und Beschlussfassung \u00fcber die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines<\/li>\n<li>Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen<\/li>\n<\/ul>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 12 Der Vereinsvorstand und sein Aufgabenbereich<\/strong><\/h6>\n<p>Der Vorstand besteht aus (mindestens)<br \/>\n* Obmann<br \/>\n* Kassier<br \/>\n(2) Der Vorstand wird von der Hauptversammlung gew\u00e4hlt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung einzuholen ist. F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung durch Kooptierung \u00fcberhaupt oder auf unvorhersehbare lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungspr\u00fcfer verpflichtet, unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung zum Zwecke der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen. Sollten auch die Rechungspr\u00fcfer handlungsunf\u00e4hig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverz\u00fcglich die\u00a0 Bestellung einer Kurators beim zust\u00e4ndigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat<br \/>\n(3)Die Funktionsdauer des Vorstandes betr\u00e4gt 3 Jahre. Wiederwahl ist m\u00f6glich<br \/>\n(4)Der Vorstand wird vom Obmann\/Obfrau, bei Verhinderung von einem seiner Stellvertreter\/innen schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen. Sind auch diese auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen<br \/>\n(5)Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die\u00a0 H\u00e4lfte von Ihnen\u00a0 anwesend ist<br \/>\n(6)Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag<br \/>\n(7)Den Vorsitz f\u00fchrt der\/die Obmann\/Obfrau, bei Verhinderung einer seiner\/ihrer Stellvertreter\/innen. Sind auch diese verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren \u00e4ltesten Vorstandsmitglied oder jenem Vorstandsmitglied, das die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder mehrheitlich dazu bestimmen<br \/>\n(8)Au\u00dfer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung und R\u00fccktritt<br \/>\n(9)Die Hauptversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft<br \/>\n(10) Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktrittes des gesamten Vorstandes an die Mitgliederversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines Nachfolgers wirksam<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 13 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/strong><\/h6>\n<p>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Es ist das \u201eLeitungsorgan\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes von 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinem Wirkungsbereich fallen insbesondere folgenden Angelegenheiten<\/p>\n<p>(1) Der\/die Obmann\/Obfrau f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereines und f\u00fchrt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen<br \/>\n(2)Der\/die Obmann\/Obfrau vertritt den Verein nach au\u00dfen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschrift des\/der Obmannes\/Obfrau und von einem seiner Stellvertreter\/innen. In Geldangelegenheiten (=verm\u00f6genswerte Dispositionen) des\/der Obmann\/Obfrau und des\/der Kassiers\/Kassierin. Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bed\u00fcrfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitgliedes<br \/>\n(3)Rechtsgesch\u00e4ftliche Bevollm\u00e4chtigungen, den Verein nach au\u00dfen zu vertreten bzw. f\u00fcr ihn zu zeichnen, k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden<br \/>\n(4)Bei Gefahr in Verzug ist der Obmann berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Hauptversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbstst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen; im Innenverh\u00e4ltnis bed\u00fcrfen diese jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan<br \/>\n(5)Die Obmannstellvertreter vertreten den\/die Obmann\/Obfrau bei dessen Verhinderung<br \/>\n(6)Der\/die\u00a0 Kassier\/in ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung des Vereines verantwortlich. Die Sektionskassiere unterst\u00fctzen den\/die Kassier\/in im Bereich der Kassengebarung des Vereines. Sie sind\u00a0 selbstst\u00e4ndig f\u00fcr die Geldgebarung der Sektionskassen verantwortlich<br \/>\n(7)Der Schriftf\u00fchrer unterst\u00fctzt den Obmann bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte und verfasst in der Mitgliederversammlung und den Vorstandssitzungen die Protokolle<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 14 Die Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Die zwei Rechnungspr\u00fcfer werden von der Hauptversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Hauptversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Pr\u00fcfung ist<br \/>\n(2) Den Rechnungspr\u00fcfern obliegt die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle sowie die Pr\u00fcfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Rechnungslegung und die statutengem\u00e4\u00dfe Verwendung der Mittel<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 15 Das Schiedsgericht<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist ein vereinsinternes Schiedsgericht zu berufen. Es ist eine &#8222;Schlichtungseinrichtung&#8220; im Sinne des Vereinsgesetzes von 2002<br \/>\n(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand\u00a0 ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. \u00dcber Aufforderung durch den Vorstand binnen 7 Tagen macht der andere Streitteil innerhalb\u00a0 von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verst\u00e4ndigung durch den Vorstand innerhalb von 7 Tagen w\u00e4hlen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen 14 Tagen ein drittes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei\u00a0 Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Hauptversammlung- angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist<br \/>\n(3) Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidung nach Gew\u00e4hrung beiderseitigen Geh\u00f6rs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig<\/p>\n<h6 style=\"padding-left: 30px;\"><strong>\u00a7 16 Die Aufl\u00f6sung des Vereines<\/strong><\/h6>\n<p>(1) Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer Hauptversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden<br \/>\n(2) Bei Aufl\u00f6sung oder bei\u00a0 Wegfall des\u00a0 bisherigen beg\u00fcnstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsverm\u00f6gen f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige Zweck im Sinne der \u00a7\u00a7 34ff BAO zu verwenden<br \/>\n(3) Diese Hauptversammlung ha auch \u2013 sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Abwicklung zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss dar\u00fcber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsverm\u00f6gen zu \u00fcbertragen hat<\/p>\n<div id=\"s3gt_translate_tooltip_mini\" class=\"s3gt_translate_tooltip_mini_box\" style=\"background: initial !important; border: initial !important; border-radius: initial !important; border-spacing: initial !important; border-collapse: initial !important; direction: ltr !important; flex-direction: initial !important; font-weight: initial !important; height: initial !important; letter-spacing: initial !important; min-width: initial !important; max-width: initial !important; min-height: initial !important; max-height: initial !important; margin: auto !important; outline: initial !important; padding: initial !important; position: absolute; table-layout: initial !important; text-align: initial !important; text-shadow: initial !important; width: initial !important; word-break: initial !important; word-spacing: initial !important; overflow-wrap: initial !important; box-sizing: initial !important; display: initial !important; color: inherit !important; font-size: 13px !important; font-family: X-LocaleSpecific, sans-serif, Tahoma, Helvetica !important; line-height: 13px !important; vertical-align: top !important; white-space: inherit !important; left: 88px; top: 577px; opacity: 0.8;\" data-darkreader-inline-bgimage=\"\" data-darkreader-inline-bgcolor=\"\" data-darkreader-inline-border-top=\"\" data-darkreader-inline-border-right=\"\" data-darkreader-inline-border-bottom=\"\" data-darkreader-inline-border-left=\"\" data-darkreader-inline-outline=\"\" data-darkreader-inline-color=\"\">\n<div id=\"s3gt_translate_tooltip_mini_logo\" class=\"s3gt_translate_tooltip_mini\" title=\"Markierten Text \u00fcbersetzen\"><\/div>\n<div id=\"s3gt_translate_tooltip_mini_sound\" class=\"s3gt_translate_tooltip_mini\" title=\"Abspielen\"><\/div>\n<div id=\"s3gt_translate_tooltip_mini_copy\" class=\"s3gt_translate_tooltip_mini\" title=\"In Zwischenablage kopieren\"><\/div>\n<style type=\"text\/css\" media=\"print\">#s3gt_translate_tooltip_mini { display: none !important; }<\/style>\n<\/div>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Vereinsstatuten VEREIN: UNION SPORTVEREIN KOPPL Union Tennisclub Koppl &nbsp; \u00a7 1 Name und Sitz des Vereines (1) Der Verein hat den Namen UNION TENNISCLUB KOPPL (2) Er hat seinen Sitz in 5321 KOPPL \u00a7 2 Zweck des Vereines (1) Der Verein ist weder auf Gewinn f\u00fcr sich noch f\u00fcr seine Mitglieder ausgerichtet. Er ist ein...","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-570","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/570","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=570"}],"version-history":[{"count":15,"href":"https:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/570\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6591,"href":"https:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/570\/revisions\/6591"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.utc-koppl.com\/WP\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=570"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}